AGB´s
Donnerstag, den 26. Mai 2011 um 14:52 Uhr
1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma wiko Bausoftware GmbH (nachfolgend wiko genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, Gegenbestätigungen unter Hinblick auf ihre Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Regelungen gelten auch solange für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wie keine aktuelleren AGB diese Regelungen ersetzen und dem Auftraggeber bekannt gemacht sind.
1.2 Beinhaltet die Vertragsbeziehung die Lieferung von Softwarekomponenten, werden die Software-Nutzungsbedingungen und die Software-Servicebedingungen von wiko ohne weitere Erklärung Bestandteil der AGB.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wiko sie schriftlich bestätigt.
2. Angebot, Vertragsschluss und Rücktritt
2.1 Die Angebote von wiko sowie ihre Preislisten sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Erklärungen von wiko wie Annahme oder verbindliche Bestellung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2.3 Die Angestellten von wiko sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt schriftlicher Verträge hinausgehen.
2.4 Im Falle von Druckfehlern, Rechenfehlern, Irrtümern oder Preisänderungen ist wiko zum Rücktritt berechtigt.
3. Preise
3.1 Maßgebend sind die in dem Auftrag bzw. den aktuellen Preislisten von wiko genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Alle Preise gelten, soweit schriftlich nicht anders vereinbart – ab Büro Freiburg.
3.3 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, Nachbestellungen, Nachweis-
leistungen oder sonstige Mehrleistungen werden gesondert berechnet.
4. Lieferung und Leistung
4.1 Die Vereinbarung verbindlicher oder unverbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die wiko die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere der Ausfall der EDV-Anlagen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Technologiewechsel bzw. technische Mängel bei Zulieferanten (z.B. bei Datenbanken und Betriebssystemen) oder Diebstahl – hat wiko auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen wiko, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.
4.3 Vom Eintritt solcher Ereignisse wird wiko den Kunden informieren. Dauert die Behinderung länger als einen Monat an, so sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, der Kunde jedoch erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.
4.4 Gerät wiko in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom nicht erfüllten Teil - oder, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für ihn nachweislich ohne Interesse ist, insgesamt - vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur nach Maßgabe von Ziffer 5 dieser AGB zu.
4.5 wiko ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware und Leistung in jedem Fall zu prüfen.
5.2 Der Auftraggeber muss wiko Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Eingang der Ware oder nach Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Ansonsten gelten alle Leistungen und Lieferungen ohne weitere Mitteilung als mangelfrei.
5.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
5.4 Bei berechtigten Beanstandungen an Leistungen oder Handelsware ist das wiko nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Gewährleistungsansprüche zur Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung berechtigt.
5.5 Die Gewährleistung und Haftung für wiko Software-Komponenten richtet sich nach den Software-Nutzungsbedingungen und den Software Servicebedingungen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von wiko. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur
vollständigen Begleichung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bestehen.
6.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware in geeigneten trockenen und temperierten Räumen aufzubewahren und mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu behandeln. Ansprüche gegen Dritte - auch Versicherungsunternehmen – wegen Verschlechterung, Beschädigung, Untergang oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber an wiko ab; der Kunde bleibt jedoch widerruflich zur Einziehung dieser Forderung im eigenen Namen berechtigt.
6.3 Dem Kunden ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt alle Ansprüche aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an wiko ab; wiko nimmt diese Abtretung an. wiko gestattet dem Kunden widerruflich die Einziehung der Forderung aus solchen Weiterverkäufen im eigenen Namen.
6.4 Sicherheitsübereignungen und Verpfändungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.
6.5 Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung, hat der Kunde den Dritten auf das vorbehaltende Eigentum von wiko hinzuweisen und wiko hiervon unverzüglich unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen und Informationen in Kenntnis zu setzen.
6.6 Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotesten oder Vermögensverfall des Kunden ist wiko berechtigt, die Forderungsabtretung den Drittkunden bekannt zugeben, die dem Kunden erteilte Einziehungsermächtigung zu widerrufen und Zahlung an sich selbst zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, wiko alle Unterlagen und Informationen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind, auf erstes Anfordern zur Verfügung zu stellen. wiko ist in diesem Fall ferner berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen und auf dessen Gefahr und Kosten zu verwahren. Das Herausgabeverlangen dient lediglich der Sicherung der Forderungen von wiko; mit Ausnahme des vorläufigen Besitzrechts des Kunden bleiben alle wechselseitigen vertraglichen Ansprüche erhalten.
6.7 Auf Verlangen des Kunden wird wiko die ihr nach vorstehenden Regelungen zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl insoweit freigegeben, als ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von wiko 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
7.2 Dienstleistungen werden – soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart – monatlich bzw. direkt nach Abschluss in Rechnung gestellt.
7.3 wiko ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Auftraggeber wird über die Art der Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, ist wiko berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.4 Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wiko über den Betrag verfügen kann. Die Zahlung durch Schecks gilt erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und der Betrag gutgeschrieben wurde.
8. Urheberrechte
Alle mit der Dienstleistung, Ausarbeitungen, Dokumenten und der wiko-Software verbundenen Urheberrechte verbleiben bei der 3pleP Development GmbH.
9. Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz
9.1 wiko stellt sicher, dass sämtliche für sie tätige Mitarbeiter Informationen, Unterlagen und elektronische Daten von Kunden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis behandeln und wahren und entsprechend verpflichtet sind.
9.2 wiko garantiert ebenso, dass der Personenkreis nach Ziffer 9.1 auf das Datengeheimnis im Sinne des Datenschutzgesetzes verpflichtet ist und dieses einhält.
9.3 wiko und seine Mitarbeiter werden sämtliche Informationen, die Ihnen ein Kunde im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten zur Kenntnis gibt, streng vertraulich behandeln und zwar auch über die Dauer dieses Vertrages bzw. dessen Erfüllung hinaus, vor unberechtigtem Zugriff Dritter schützen und sie nicht für anderweitige Projekte für Dritte ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden benutzen.
9.4 Im Sinne des Datenschutzgesetzes ist wiko berechtigt, die in Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung verbundenen Daten über den Kunden zu verarbeiten und zu speichern.
10. Allgemeines
10.1 Die Rechte und Pflichten von wiko aus diesem Vertrag können auf Andere übertragen werden. Für diesen Fall gewährleistet wiko die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber. Soweit fremde Software vermittelt wurde, haftet wiko nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Nutzung des Urheberrechts und anderer gewerblicher Schutzrechte des Dritten nach Maßgabe dessen Bestimmungen.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen unvollständig sein, so werden die AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
10.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Firmensitz von wiko. Alleiniger Gerichtsort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Freiburg i.Br., wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.4 Es gilt ausschließlich das jeweils geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.





